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Zu den Voraussetzungen von Sozialleistungen für Betriebskosten und Kreditbelastungen bei selbstgenutzem Wohneigentum, § 22 Abs. 1 SGB II
BSG Kassel, AZ: B 14 AS 1/12 R, 22.08.2012
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Keywords: Grundsicherung Eigentumswohnung Leistungen nach SGB II 22 Unterstützung ALG II Bezug Sozialhilfe selbstgenutze Immobilie Eigentum Haus Wohnung Darlehn Schulden Hauskredit Kredit Bank amt Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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