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Fristlose Kündigung eines Darlehensvertrages bei Verweigerung der fälligen Ratenzahlungen?
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 115/80, 05.03.1981
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Verweigert ein Darlehensschuldner die fälligen Ratenzahlungen aus erwägenswerten rechtlichen Zweifeln und ergibt sich aus seinem Vorbringen, dass er an sich vertragstreu bleiben will, so gibt das Bestreiten des Anspruchs allein dem Gläubiger noch keine Recht zur fristlosen Kündigung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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