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Wartungspflichten für ein Schwimmbad in einer WEG
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 34/20, 25.03.2022
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Eine Nutzung eines Schwimmbades in einer Wohnungseigentumsanlage ist bereits dann „öffentlich" i.S.d. DIN 15288 Teil 2, wenn nicht nur ein einzelner Eigentümer bzw. seine Familie und seine Gäste das Schwimmbad nutzen können, sondern mehrere Eigentümer bzw. ihre jeweiligen Familien und Gäste.

Beschlüsse dazu können wie folgt ersetzt werden: „Es ist beschlossen, dass die WEG ... den Sachverständigen ... mit der Risikoanalyse nach DIN EN 15288 Teil 2 für das gemeinschaftseigene Schwimmbad zu Gesamtkosten von bis zu ... € beauftragt und die anfallenden Kosten aus der Erhaltungsrücklage finanziert werden. Es ist beschlossen, dass die WEG ... eine automatisierte Mess-, Steuer, Regel- und Dosierungsanlage für das gemeinschaftseigene Schwimmbad anschafft."
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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