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Einstweilige Verfügung unzulässig zur Sicherung eines Anspruchs aus Mietvorvertrag bei Doppelvermietung
OLG Hamm, AZ: 30 U 131/03, 15.03.2003
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Im Falle einer Doppelvermietung kann dem Vermieter nicht im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt werden, das Mietobjekt dem anderen Mieter zu überlassen.?

Ist aber schon der Anspruch des Mieters auf Besitzüberlassung gegenüber dem gleich gerichteten Anspruch eines anderen Mieters nicht durch einstweilige Verfügung zu sichern, gilt dies erst recht für den Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages im Konkurrenzverhältnis zweier Vormieter.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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