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Bei Doppelvermietung nur Schadensersatzanspruch und kein Überlassungsanspruch
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 46/61, 11.12.1961
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Liegt eine wirksame Doppelverpachtung (oder -Vermietung) vor, so ist der nichtbesitzende Pächter in der Regel auf einen Schadensersatzanspruch gegen seinen Verpächter (Vermieter) angewiesen, wenn sieh der andere Pächter im rechtmäßigen Besitz der Pachtsache befindet.

Er muss sein schutzwürdiges Interesse an der Verurteilung des – nicht besitzenden – Verpächters zur Einräumung des Pachtbesitzes dartun. Dieses kann gegeben sein, wenn damit zu rechnen ist, daß der Verpächter zur Einräumung des Pachtbesitzes in der Lage ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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