Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

In der Teilungserklärung als gewerbliche Einheit ausgewiesenes Sondereigentum darf zum Betrieb einer Gaststätte genutzt werden; §§ 9a, 14 WEG
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 539 C 6/20, 24.11.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Nutzung des Sondereigentums wird über die mit der Einordnung als Wohnungs- oder Teileigentum verbundene Zweckbestimmung hinaus nur dann auf bestimmte Zwecke beschränkt, wenn dies aus der Teilungserklärung klar und eindeutig hervorgeht.

Zwar ist der Betrieb einer Gaststätte von einer Zweckbestimmung als "Laden" regelmäßig nicht umfasst. Vorliegend ist die Teileigentumseinheit dort jedoch nicht allein als "Laden", sondern als "gewerbliche Einheit" mit dem Klammerzusatz "(3 Läden)" bezeichnet.

Der Begriff "gewerbliche Einheit" stellt auf einen umfassenden Zweck ab und ist dementsprechend in dem Sinne zu verstehen, dass grundsätzlich jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung einer Teileigentumseinheit gestattet ist, eine Nutzung als Restaurant eingeschlossen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop