Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wirksamkeit einer Wohnungseigentümerversammlung während Corona-Ausgangsbeschränkungen / Tatsachengrundlage für Sanierungsbeschlüsse
LG München I, AZ: 1 S 8843/21, 18.05.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine Wohnungseigentümerversammlung durfte in Augsburg am 29. Oktober 2020 - bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 250,68 - mit bis zu 50 Personen abgehalten werden.

Bei einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), die aus deutlich über 50 Mitgliedern besteht, durfte sich der Verwalter bei der Einladung an der Zahl der zu erwartenden Teilnehmer orientieren. Er musste die Versammlung erst wieder absagen, wenn feststand, dass mehr als 50 Teilnehmer persönlich anwesend sein wollten.?

Sanierungsbeschlüsse entsprechend nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn den Eigentümern mit der Einladung keine ausreichenden Informationen zur Verfügung gestellt und ihnen rechtzeitig vor der Beschlussfassung weder Angebote zu den beschlossenen Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahmen zugeleitet noch zumindest die Eckpunkte der vorliegenden Angebote (Anzahl der erholten Angebote, Namen der anbietenden Firmen, Angebotshöhe) bekannt gegeben wurden. ?

Allein der pauschale Hinweis auf der Tagesordnung, dass alle Angebote und Stellungnahmen, nach vorheriger Terminabsprache, in den Büroräumen der Verwalterin eingesehen oder per E-Mail angefragt werden könnten, konnte die danach erforderliche Information der Eigentümer nicht ersetzen und war hierfür nicht ausreichend.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: WEG GdWE gemeinschaft Wohnungseigentümer Versammlung eigentümerversammlung ladung lockdown corona kontaktsperre maske hygienekonzept Inzidenz zahl Verwaltung korrekt fehlerhaft wirksam nichtig erlaubt möglich angebot kostenvoranschlag sanierungsbeschluss sanierung Modernisierung renovieren Renovation