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Die Zulässigkeit der Nutzung eines Sondernutzungsrechts bestimmt sich nach der Teilungserklärung, nicht nach der tatsächlichen Ausübung / Gemeinschaftstreppe darf nicht zum Beobachten einer Hochterrasse eines Miteigentümers missbraucht werden
LG Dortmund, AZ: 1 S 165/22, 28.06.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop bauliche Veränderung nutzungsänderung
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