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Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gilt auch für Sondernutzungsrecht
AG Hamburg-Barmbek, AZ: 880 C 2/21, 27.05.2022
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Der Anspruch aus § 985 BGB steht auch dem sondernutzungsberechtigten Wohnungseigentümer zu, wenn er die Herausgabe der betreffenden Fläche verlangt.

Der Anspruch auf Herausgabe der in Anspruch genommenen Teilfläche des Grundstücks nach § 985 BGB richtet sich darauf, dass die Beklagten ihren Besitz an der Anlage aufgeben und ihn dem Kläger und Eigentümer überlassen.

Der Herausgabeanspruch aus (eingetragenem Mit-)Eigentum gemäß § 985 BGB unterliegt nicht der Verjährung, § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Sondernutzungsrecht Herausgabeanspruch eigentümer Besitzer Recht zum Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop