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Balkonaufstockung als bauliche Veränderung, §§ 22 Abs. 1 und Abs. 2 WEG, 559 BGB
AG Konstanz, AZ: 12 C 10/07, 25.10.2007
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Eine beschlossene Balkonaufstockung stellt eine nachteilige bauliche Veränderung gem. § 22 Abs. 2 WEG dar. Sie betrifft auch das Gemeinschaftseigentum, da ein Balkon mit seinen konstruktiven Bestandteilen als tragender Teil des Gebäudes zu werten ist (BayObLG NJW-RR 1990, 116).

Gegen eine Aufstockung des Balkons spricht, dass hierdurch der Lichteinfall und die Tageshelligkeit des darunter wohnenden Eigentümers beeinträchtigt werden und zugleich eine Sichtbenachteiligung (nach oben) entsteht.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Wohnung gerade wegen des nach oben offenen Balkons gekauft wurde und der Eigentümer deshalb auf unterbleibende Veränderungen vertrauen müssen.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass auch die Eigentümer der darüber liegenden Wohnung diese eben ohne Balkon erworben haben. Hinzu kommt, dass die darüber liegende Wohnung bereits über eine Dachterrasse verfügt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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