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Rückbau- und Wiederherstellungsanspruch der Gemeinschaft kann auch vom ursprübglichen Zustand abweichen; §§ 10 Abs. 1, 20 Abs. 1 WEG; 1004 BGB
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 49/21, 17.03.2021
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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