Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Urteilsverfügung muss im Parteibetrieb zugestellt werden; §§ 929, 926 ZPO
OLG Celle, AZ: 13 U 273/01, 21.02.2002
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nach §§ 929 Abs. 2, 936 ZPO muss die einstweilige Verfügung innerhalb eines Monats vollzogen werden.

Ergeht im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens ein Urteil, das den Titel inhaltlich nicht nur unwesentlich abändert, so muss das Urteil innerhalb eines Monats erneut vollzogen werden.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Parteizustellung einstweilige Verfügung Parteibetrieb Gerichtsvollzieher Zustellung