Detailansicht Urteil
Urteilsverfügung bedarf der Parteizustellung nach § 929 Abs. 2 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 36/92, 22.10.1992
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Düsseldorf, AZ: 20 U 208/20, 26.11.2020
-
BGH Karlsruhe, AZ: AnwSt(R) 4/15, 26.10.2015
-
OLG Stuttgart, AZ: 2 U 13/08, 21.08.2008
-
OLG Celle, AZ: 13 U 273/01, 21.02.2002
-
OLG Rostock, AZ: 2 U 5/02, 20.02.2002
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop einstweilige Verfügung Parteizustellung Parteibetrieb Vollziehung
Ähnliche Urteile
- Erstattungsfähige Kosten: Überprüfung des vom Vermieter für eine Bedarfsperson geltend gemachten Eigenbedarfs durch einen Detektiv
- Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
- Erstattung der Detektivkosten, die bei einem Kfz-Haftpflichtversicherer im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Versicherungsbetrug angefallen sind
- Sind Detektivkosten ersatzfähig oder muss der Arbeitgeber sie selbst tragen?
- Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Detektivkosten: Ermittlungen wegen Wettbewerbsverstoß
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Verwalter Gegenabmahnung Mietminderung Treppenlift Beirat Teilungserklärung Makler Schimmel Wirtschaftsplan Telefonwerbung Abschleppen Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Nachbarrecht Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Veränderung Kurioses Verwaltungsbeirat Sondereigentum Nutzungsentschädigung Wurzeln Protokoll Arzthaftung Abmahnung Kündigung Miete Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Beschluss Verkehrsunfall Tierhaltung Garage Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!