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Eigenbedarfskündigung zugunsten eines Au-Pair-Mädchens zulässig
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 127/08, 11.03.2009
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Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass ein Vermieter die Kündigung aussprechen darf, wenn er die Wohnung als eine Unterkunft für ein Au-Pair-Mädchen nutzen will.
Eine Kündigungssperrfristregelung, die das Recht zur Verwertungskündigung und zur Eigenbedarfskündigung ausschließt, stehe dem nicht im Wege, da sie nach dem Gesetzeswortlaut nicht anwendbar sei.
Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Der Deutsche Mieterbund kritisierte das Urteil u.a. mit der Begründung, dass es widersprüchlich sei, dass der Vermieter oder nahe Verwandte aufgrund einer Kündigungssperrfristregelung nicht selbst in die Wohnung einziehen dürfen, wohl aber ein Au-Pair-Mädchen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
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