Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Erforderlichkeit einer erneuten Parteianhörung durch das Berufungsgericht
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 382/21, 25.10.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Eine erneute Parteianhörung durch das Berufungsgericht kann dann erforderlich werden, wenn sich das erstinstanzliche Gericht - etwa aufgrund von Zeugenaussagen - von dem Gegenteil dessen überzeugt hat, was eine Partei in einer persönlichen Anhörung erklärt hat, und in den Urteilsgründen von der Würdigung dieser Parteierklärung ganz abgesehen hat.

Auch Erklärungen der persönlich angehörten Partei sind als "Inhalt der Verhandlungen" gemäß § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO in die Beweiswürdigung einzubeziehen. Hat das erstinstanzliche Gericht dies verfahrensfehlerhaft unterlassen, ist dies durch das Berufungsgericht nachzuholen. Das setzt eine Wiederholung der persönlichen Anhörung der Partei voraus, wenn der persönliche Eindruck der Partei für die Beweiswürdigung entscheidend sein kann.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Berufung revision oberlandesgericht landgericht BGH bundesgerichtshof verfahren instanz richterliches Gehör Anspruch verletzt Verletzung Zeuge zeugen aussage Beweis würdigung würdigen werten wertung überzeugen überzeugung zurück Erstgericht Zweitgericht gericht Richter partei parteien anhörung anhören