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Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
AG Bocholt, AZ: 21 C 101/23, 16.05.2025
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 238/18, 09.12.2020
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AG Hamburg-Blankenese, AZ: 531 C 351/12, 04.09.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Mieter Vermieter Mietvertrag
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