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Falsche Tatsachenbehauptung wird nicht von der Meinungsfreiheit gem. Art 5 GG geschützt / gegensätzliche Tatsachenbehauptungen in einem Rechtsstreit sind verfahrensimmanentstellen und nur bei vorsätzlich falschem Sachvortrag strafbar
LG Essen, AZ: 11 O 266/24, 27.08.2025
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Meinungsäußerung Ehrverletzung lügen falsche Tatsachen Beleidigen Beleidigung
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