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formularmäßiger Kündigungsausschluss über vier Jahre im Mietvertrag zulässig, §§ 307 Abs. 1, 557a Abs. 3 Satz 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 270/07, 12.11.2008
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Keywords: Miete Mieter Vereinbarung Mietvertrag KLausel Kündigung Kündigungsausschluß Kündigungsausschluss Verzicht Kündigungsverzicht Befristung konkludent konkludenter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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