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Eigentümer einer Dachgeschosswohnung können allein mit den Kosten der Dachsanierung gem. § 16 Abs. 4 WEG belastet werden.
AG München, AZ: 483 C 470/08, 18.09.2008
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des Amtsgerichts München treibt die Auslegungsmöglichkeiten der schwachen Gesetzesreform des § 16 Abs. 4 WEG n.F. auf die Spitze.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Dachgeschoss DAchsanierung Kostenregelung Wohnungseigentümer Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop, abweichende Abweichung EInzelfall Änderung Teilungserklärung Kostenschlüssel
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