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Schwackeliste nur bei aufgezeigten Mängeln nicht anwendbar; §§ 115 VVG; 3 PflVG; 249, 250, 254 BGB
LG Krefeld, AZ: 3 S 24/12, 10.01.2013
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1. Die "Schwackeliste" kann grundsätzlich auch weiterhin zur Schadensschätzung herangezogen werden.

2. Die Eignung von solchen Listen oder Tabellen bedarf zwar dann, aber auch nur dann, der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichen Umfang auswirken.

3. Sind solche Mängel durch etwaige eingeholte Vergleichsangebote nicht dargelegt, muss das Gericht grundsätzlich kein Sachverständigengutachten zur Angemessenheit der Mietwagenkosten einholen, auch wenn in vergleichbaren Fällen die Einholung eines solchen Gutachtens angeordnet wurde.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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