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Auch eine geringe Miete aufgrund eines Altmietvertrages begründet für den Insolvenzverwalter des insolventen Vermieters keine Anfechtung wegen Unentgeltlichkeit; §§ 129, 134 Abs. 1 InsO, 561 BGB
OLG München, AZ: 14 U 579/13, 21.06.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des OLG München ist aus insolvenzrechtlicher Sicht auf Kritik gestoßen, in mietrechtlicher Hinsicht ist die Entscheidung aber allein schon im Hinblick auf die §§ 558, 561 BGB eine Notwendigkeít. Denn es kann nicht sein, dass allein die Insolvenz eines Vermieters dazu führt, dass nicht nur die gesetzliche Staffelung zur Mieterhöhung, sondern auch das Sonderkündigungsrecht des Mieters aufgrund einer Mieterhöhung ausgehebelt wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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