Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Urteile zu Kategorie: Werkvertrag

Einträge 21 - 40 von 46
Für einen Host-Provider besteht im Hinblick auf die ersichtliche Bedeutung einer Datensicherung für den Nutzer die Nebenpflicht des Anbieters, Datensicherungsmaßnahmen, etwa durch Sicherungskopien oder Backups zu ergreifen.

Gehen die Daten bei einem Server-Crash verloren, so dass die Homepage eines Nutzers nicht wieder hergestellt werden kann, haftet der Provider auf Schadensersatz.
LG Duisburg, AZ: 22 O 102/12, 25.07.2014
Das Diebstahlsrisiko trifft nach der typischer Weise bei der Ausführung von Bauleistungsverträgen gegebenen rechtlichen Risikoverteilung den Auftragnehmer, da dieser bis zur Abnahme des von ihm zu erstellenden Gewerks grundsätzlich die Gefahr für dessen Beschädigung oder Untergang trägt, und zwar nicht nur hinsichtlich des jeweiligen Zustandes des Gewerkes selbst, sondern auch für die zu dessen Erstellung erforderlichen Materialien, Werkzeuge, Maschinen und sonstigen Hilfsmittel, § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB.
OLG Saarbrücken, AZ: 1 U 49/14, 03.12.2014
er Unternehmer, der durch die mangelhafte Leistung und die Weigerung der Mängelbeseitigung innerhalb der ihm gesetzten Frist das Risiko gesetzt hat, dass im Rahmen der dann durch den Besteller veranlassten Mängelbeseitigung auch Maßnahmen ergriffen werden, die sich in einer nachträglichen Bewertung als nicht erforderlich erweisen, trägt das sog. Einschätzungs- und Prognoserisiko.
OLG Hamm, AZ: 24 U 43/13, 25.11.2014
Ein Besteller, der einem Werkunternehmer regelmäßig Geräte zum Einbau überlässt, trägt nach Beendigung des Werkvertrages die Darlegungslast für abhanden gekommene Geräte.

Den Werkunternehmer trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn der primär darlegungspflichtige Kläger die außerhalb seiner Wahrnemung liegenden Geschehensabläufe über den Verbleib der klägerseits zur Verfügung gestellten, einzubauenden Geräten nicht kennt.
LG Essen, AZ: 19 O 28/14, 22.09.2015
Unabhängig davon, inwieweit die Besteller eines Werkes Mitwirkungsobliegenheiten im Sinne des § 642 BGB verletzt haben, setzt § 643 BGB eine Fristsetzung voraus, die erkennen lässt, dass bei einem Untätigbleiben des Bestellers die Aufhebung des Vertrages für die Zukunft nur noch vom Ablauf der Frist abhängt.

Zwar begründete der Umstand, dass ein Sachverständiger zuvor als Privatgutachter der Kläger tätig war, einen Ablehnungsgrund im Sinne des § 406 ZPO. Unterlässt eine Partei jedoch die Geltendmachung eines Ablehnungsgrundes, kann dieser grundsätzlich später auch nicht mehr als Verfahrensfehler im Sinne des § 404 ZPO geltend gemacht werden
OLG Frankfurt a. M., AZ: 29 U 169/16, 03.04.2017
Ein Kostenvoranschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.

Dies gilt auch dann, wenn der Werkunternehmer für die Erstellung des Kostenvoranschlages Vorarbeiten erbringen muss oder sogar einen Entwurfvorschlag angefertigt hat.
AG Dinslaken, AZ: 32 C 133/17, 28.07.2017
Fehlende Einigung über die Vergütung bei einem Werkvertrag ist kein einigungsnotwendiger Vertragspunkt (essentalia negotii) (MünchKomm-Busche, BGB, 5. Aufl. 2009, § 631, Rn. 47).

Entgegen der Auslegeregel des § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Vertragsschluss zu bejahen, wenn trotz noch offener Einigungsmängel sich die Vertragsparteien erkennbar vertraglich binden wollen.
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 6 O 3415/07, 12.03.2012
Bietet ein Lieferant ein Standardprogramm an,
das für den Einsatz noch modifiziert werden muss, so
erteilt er den Rat, dass das Programm vom Konzept her
für den Anwender geeignet ist.
LG Augsburg, AZ: 1 HKO 3992/83, 29.11.1984
Bei vollautomatisierten Waschstraßen muss der Betreiber sicher stellen, dass im Fall einer offenkundig gefahrträchtigen Situation die Abschaltung des Laufbands der Anlage sofort erfolgt; insofern ist eine fortlaufende Überwachung des Anlagenbetriebs erforderlich.

Der Anlagenbetreiber haftet, wenn innerhalb der Autowaschanlage Fahrzeuge aufeinander geschoben werden, weil am Ende der Straße ein PKW den Ausgang blockiert und sich in der Waschstraße ein PKW nach Abbremsen zwecks Kollisionsvermeidung vom Transportband löst.
AG Bremen, AZ: 9 C 439/13, 23.01.2014
Grundsätzlich trägt der Gläubiger, hier der Benutzer einer Waschstraße, die Beweislast dafür, dass der Schuldner, hier der Betreiber einer Waschstraße, objektiv eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat und diese Pflichtverletzung den Schaden verursachte.
OLG Hamm, AZ: 12 U 170/01, 12.04.2002
1. Der Betreiber einer Waschstraße ist dazu verpflichtet, regelmäßig seine Anlage, insbesondere die Bürsten auf Fremdkörper, zu kontrollieren.

2. Bei einem Schuldanerkenntnis gem. § 781 besteht eine Schriftform und es kommt auf den Empfängerhorizont an. Demnach muss das Anerkenntnis so ausgelegt werden, wie es ein Objektiv Dritter zu verstehen hat, §§ 133, 157 BGB

3. Ein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung ist nur dann gegeben, wenn der Einsatz eines Zweitwagens möglich und zumutbar ist. Dies ist bei einem nicht personengebundenen Firmenfahrzeug der Fall.
AG Leipzig, AZ: 111 C 5183/10, 31.03.2011
1. Ein Waschstraßenbetreiber haftet auch, wenn beim Waschvorgang der Heckspoiler des Fahrzeugs beschädigt bzw. abgebrochen wird. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Heckspoiler nicht zur serienmäßigen Ausstattung des Fahrzeuges gehört.

2. Ein Dachgepäckträger, der gegen die Bedienungsanleitung der Waschstraße verstößt, führt zum Mitverschulden des Fahrzeug-Halters, wenn beim Waschvorgang andere Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, weil der Halter dadurch ein Risiko gesetzt hat.
LG Köln, AZ: 9 S 63/05, 17.08.2005
Bei einer Beschädigung eines Fahrzeuges während des Waschvorgangs handelt es sich um keine mangelhafte Werkleistung im Sinne des § 633 I BGB, sondern um eine Pflichtverletzung gem. §§ 634 Nr. 4, 280 I BGB.

Die Pflichtverletzung liegt hier nicht in der Wartung und Überprüfung der Waschanlage, sondern darin, dass der Betreiber nicht alle Vorkehrungen getroffen hat, um das Fahrzeug des Benutzers vor Schaden zu bewahren. Der Betreiber ist verpflichtet, den Benutzer über alle Beschädigungsrisiken durch Bedienungshinweis in Kenntnis zu setzen.
LG Köln, AZ: 9 S 437/04, 04.05.2005
Die Haftung ist in solchen Fällen stillschweigen beschränkt, in denen ein Helfer aus reiner Gefälligkeit für jemand anderen tätig wird, weil der Helfer keine rechtsgeschäftliche Verpflichtung bezüglich der Leistung übernehmen will.
AG Plettenberg, AZ: 1 C 345/05, 03.11.2006
Dem Betreiber einer Waschanlage obliegt es, den Waschvorgang eines offensichtlich zu breiten Fahrzeuges zu beobachten, um den Wasch-, bzw. Trockenvorgang bei Bedarf, nämlich drohenden Zusammenstoß zwischen Fahrzeug und Anlage, anzuhalten.
LG Bonn, AZ: 8 S 142/05, 22.12.2005
Ein Verzug mit der Annahme einer Beseitigung von Mängeln der Werkleistung ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Auftraggeber irrtümlich der Auffassung ist, die von ihm zurückgewiesene Nachbesserung führe nicht zu einer mangelfreien Leistung.
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 117/08, 22.07.2010
Der Schuldner kann die Einrede des nicht erfüllten Vertrages auch nach der Verjährung seines Anspruchs erheben, wenn dieser vor dem Eintritt der Verjährung entstanden und mit dem Anspruch des Gläubigers synallagmatisch verknüpft war; dass sich beide Ansprüche in unverjährter Zeit fällig gegenübergestanden haben, ist nicht erforderlich
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 40/05, 19.05.2005
Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar.
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 355/12, 06.06.2013
Ansprüche der Erwerber wegen Mängeln an neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen richten sich grundsätzlich nach Werkvertragsrecht.
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 171/14, 12.05.2015
Mit dem Schadensersatzanspruch neben der Leistung gemäß § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1 BGB kann Ersatz für Schäden verlangt werden, die aufgrund eines Werkmangels entstanden sind und durch eine Nacherfüllung der geschuldeten Werkleistung nicht beseitigt werden können.
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 63/18, 07.02.2019
Rückwärts Vorwärts