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keine vorrangige Verrechnung mit dem Rücklagenkonto bei Teilzahlungen eines Eigentümers; §§ 16 Abs. 2, 21, 28 Abs. 1 WEG; 366 BGB
LG Köln, AZ: 29 S 95/12, 13.12.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schuldner Hausgelder Wohngelder Wirtschaftsplan Rechtsanwalt Frank Dohrmann bestimmung Verrechnung Leistungsbestimmung Wohngeldschuldnen Teilzahlung Säumnis säumiger Wohnungseigentümer Bottrop Beschluss Wohngeldkonto Rücklagen Instandsetzungsrücklage Rücklagenkonto
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