Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer darf auch einen auf der Eigentümerversammlung mitgetragenen Beschluss anfechten / Zur Bestimmtheit einer Beschlussfassung; §§ 21 Abs. 1, 24, 43 Nr. 4 WEG
LG Dortmund, AZ: 11 S 232/12, 28.02.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Baumaßnahme bauliche veränderung Mitwirkung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop unbestimmtheit nichtig ordnungsgemäße verwaltung Wohnungseigentümerversammlung Nichtigkeit Planung Gestaltung Mitwirkung Personen Teilnahme Massnahme ANfechtungsklage Treu und Glauben Rechtsmißbrauch rechtsmißbräuchlich
Ähnliche Urteile
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Makler Eigenbedarfskündigung Wurzeln Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Protokoll Mietminderung Abmahnung Miete Arzthaftung Treppenlift Veränderung Schimmel Nachbarrecht Kurioses Einstimmigkeit Verkehrsunfall Jahresabrechnung Abschleppen Anfechtungsklage Verwalter Beschluss Garage Sondereigentum Kündigung Beirat Teilungserklärung Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!