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Zur Wirksamkeit von Mietklauseln (hier: Dübellöcher, Haustierhaltung, Kabelanschlußpflicht); §§ 9 Abs. 1, 9 Abs. 2 Nr 2 AGBG; 315 Abs. 1 und 3 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 10/92, 20.01.1993
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: AGB Klauseln Mietvertrag Mieter Vermieter rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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