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Missachtung der Ladungsfristen in der Teilungserklärung berechtigt zur Anfechtung / Verwalter darf Versammlungsort nach billigem Ermessen frei wählen; §§ 24 Abs. 1 WEG, 280 BGB
AG Bremen, AZ: 44 C 2032/12, 08.03.2013
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AG Oberhausen, AZ: 34 C 1/11, 03.05.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümerversammlung Teilungserklärung Einladung Fristgerechter Unwirksamkeit Schadensersatz Schadenersatz Kosten Raummiete Versammlungsort Neutral Sondereigentum Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Verwalter Versammlungskosten
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Auch ist ein Verwalter gut beraten einen neutralen Versammlungsort zu wählen, auch wenn hierdurch Mehrkosten entstehen, da die Durchführung einer Eigentümerversammlung eine im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers stehenden Räumlichkeit insbesondere bei opponierenden Eigentümern bedenklich ist.