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Bezeichnung eines Teileigentums als Ladenlokal in der Teilungserklärung hat Zweckbestimmungscharakter; §§ 15 Abs. 1, § 10 Abs. 1 WEG
OLG München, AZ: 34 Wx 111/06, 08.12.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Ladenlokal WEG Wohnungseigentümer bauliche Veränderung Teilungserklärung Zweckbestimmung Vereinbarungscharakter gewerbliche Einheit Teileigentum Gewerbe Gewerbeeinheit Nutzungsänderung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Ladenöffnungszeiten Nutzung 1004 BGB § 15 III WEG Unterlassungsanspruch dynamischer verweis
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