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Sondervergütung eines Verwalters nur außerhalb des normalen Pflichtenkataloges zulässig - keine rückwirkende Sondervergütung für ablaufene Wirtschaftsjahre; §§ 21 Abs. 3 und 7; 28 Abs. 3 WEG
AG Braunschweig, AZ: 116 C 1541/12, 18.12.2012
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Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 134/11, 17.11.2011
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OLG Hamm, AZ: 15 W 224/07, 06.12.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Honorar Verwalterhonorar Verwaltervergütung Verwaltervertrag Sondervergütung nachträglich rückwirkung vergangene Wirtschaftsjahre Verjährung Rechtsanwalt Frank Dohrmann WEG Wohnungseigentümergemeinschaft
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