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Verwalter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er die Wohnungseigentümer nicht auf Fördermöglichkeiten hinweist; §§ 27 WEG, 280, 675 BGB
LG Mönchengladbach, AZ: 5 T 51/06, 29.09.2006
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AG Oberhausen, AZ: 34 C 79/12, 07.07.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Modernisierung modernisiernde Instandsetzungsmassnahme Instandsetzungsmaßnahme Fördermittel öffentliche rechtsanwalt Frank Dohrmann Energieeinsparverordnung Bottrop Verwalter Haftung Beratung Hinweispflicht Aufklärung beantragung von Fördergeldern staatliche
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Zutreffend ist die Entscheidung des LG bzgl. der grundsätzlichen Haftung des Verwalters, sofern er versäumt die Eigentümer anlässlich einer modernisierenden Instandsetzungsmassnahme auf staatliche Fördermittel hinzuweisen. Auf die gegenteilge, wenig überzeugende Rechtsprechung des AG Oberhausen sei verwiesen.