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In der Jahresabrechnung sind die Anfangs- und Endbestände anzugeben; § 28 WEG
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 124/11, 06.01.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Milk JAhresabrechung Darstellung Soldo Salden Einnahme-Überschussrechnung Überschußrechnung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage Streitgenossen notwendige Nebenintervenient 46 WEG Anfangsbestand Endbestand
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