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Auch ein Organisationsbeschluss muss in der in der Teilungserklärung vorgesehenen Form protokolliert werden; § 23 Abs. 1 WEG
OLG Schleswig, AZ: 2 W 230/03, 24.03.2006
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des OLG ist in jeder Hinsicht zutreffend. Die zwischenzeitliche, gegenteilige Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf (Az.: I-3 Wx 217/07), dass ein Organisationsbeschluss selbständig angefochten werden muss, ist von niemadem sonst vertreten worden und dürfte sich wohl um ein Redaktionsversehen des Senats gehandelt haben.
Verbundene Urteile
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AG Bottrop, AZ: 20 C 40/12, 28.12.2012
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OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 217/07, 26.06.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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