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Zur Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben in einer Jahresabrechnung; § 28 Abs. 3 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 271/12, 11.10.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: ANfechtungsklage Jahresabrechnung Einnahmen Ausgaben Darstellung Klarheit verständlichkeit Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Abrechnungsjahre Periode vorangegagene Vorausgegangene frühere säumige Wohnungseigentümer Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Saldo Abrechnung
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