Detailansicht Urteil
Geringfügige Mängel in der Mietwohnung begründen keinen Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters; § 536c Abs. 1 BGB
AG Bottrop, AZ: 11 C 459/12, 16.01.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: MIeter Vermieter Mangel unwesentlicher Mangel beeinträchtigung geringfügige Mängel Wohnung Mietvertrag Anspruch auf Schönheitsreparaturen Schönheitsmassnahmen Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Protokoll bei Übergabe der Mietsache ist deklaratorisches Anerkenntnis / Keine Schadenersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ohne vorherige Fristsetzung nach § 281 BGB
- Zu hohe Mietminderung als Kündigungsgrund? / Zu den Grenzen des Zurückbehaltungsrechts der Miete bei andauernder Mangelbeseitigung durch den Vermieter
- Abnahmeprotokoll einer Wohnungsübergabe ist als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten; § 546 BGB
- Verjährung der Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt nicht vor deren Rückgabe; §§ 548, 199 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Beirat Arzthaftung Wurzeln Verwalter Miete Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Tierhaltung Veränderung Abschleppen Nachbarrecht Makler Abmahnung Treppenlift Organisationsbeschluss Garage Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Kurioses Teilungserklärung Mietminderung Beschluss Telefonwerbung Sondereigentum Schimmel Jahresabrechnung Kündigung Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!