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Verwalter hat Ermessen bei Einberufung einer Eigentümerversammlung auch bei einem Verlangen der Eigentümer / Zur Kausalität eines Einberufungsmangels und der Auswirkung auf die Beschlussfassung; § 24 abs. 2 und 3 WEG
LG München I, AZ: 36 S 17241/11, 28.06.2012
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des Landgerichts München ist in materieller Hinsicht zutreffend, in prozessualer Hinsicht jedoch verunglückt. Da ein Eigentümer die Beschlüsse zu TOP 2 und 5 angefochten hatte, der Verwalter nur den Beschluss zu TOP 2, hätte das Verfahren bzgl. TOP 5 abgetrennt werden müssen.
Verbundene Urteile
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AG Bottrop, AZ: 20 C 55/11, 02.03.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 222/10, 10.06.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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