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Ordnungsgeld bei unzulässiger Telefonwerbung: Zur Zurechung des Verschuldens eines Mitarbeiters (hier freier Handelsvertreter nach § 84 HGB) bei erneutem Verstoß gegen Unterlassungstitel; § 890 ZPO
LG Essen, AZ: 44 O 123/11, 27.01.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zwangsvollstreckung Unterlassungsanspruch Titel Ordnungsgeld Telefonwerbung telefonische Kaltaquise Telefonanruf unerbetener unerlaubter Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop UWG Handelsvertreter freier
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