Detailansicht Urteil
Versammlungsort einer Eigentümerversammlung muss in der Nähe des verwalteten Objektes sein; §§ 23, 24 WEG
OLG Köln, AZ: 16 Wx 188/05, 06.01.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Oberhausen, AZ: 34 C 1/11, 03.05.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümerversammlung versammlungsort Beschlussanfechtung Anfechtungsklage Rechtsanwalt frank Dohrmann Nähe Ort Eigentümergemeinschaft Liegenschaft Objekt Haus Gemeinschaft
Ähnliche Urteile
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Veränderung Organisationsbeschluss Beirat Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Abmahnung Kurioses Beschluss Wurzeln Protokoll Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Miete Wohnungseigentümer Kündigung Anfechtungsklage Jahresabrechnung Mietminderung Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Abschleppen Teilungserklärung Verwalter Verkehrsunfall Schimmel Nachbarrecht Garage Arzthaftung Telefonwerbung Makler Treppenlift
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!