Detailansicht Urteil
Sondervergütung des WEG-Verwalters für die Begleitung gerichtlicher Verfahren nicht festsetzbar
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 134/11, 17.11.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalter Verwaltung Wohnungseigentümer Eigentümer Gemeinschaft Sondervergütung Vergütung Festsetzung festsetzbar im eigenen Namen Verwalternamen Verzugsschaden materiell rechtlich Geltendmachung geltend machen Schadensersatz Schadensersatzanspruch Kosten Anspruch Ansprüche Ansprueche WEG Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kostenfestsetzung Gericht Gerichtsverfahren
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Treppenlift Wirtschaftsplan Kurioses Verwalter Miete Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Sondereigentum Organisationsbeschluss Abschleppen Veränderung Kündigung Arzthaftung Gegenabmahnung Protokoll Beschluss Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Telefonwerbung Garage Makler Abmahnung Anfechtungsklage Schimmel Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Beirat Nachbarrecht Teilungserklärung Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!