Detailansicht Urteil
Anfechtung von Beschlüssen wegen Einberufung der Eigentümerversammlung durch eine unzuständige Person auch bei vorheriger Bereitschaft zur Mitwirkung an den Beschlussfassungen möglich; § 46 WEG
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/13, 20.03.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage JAhresabrechnung ordnungsgemäße EInberufung einberufungsmangel EIgentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Arzthaftung Miete Protokoll Kündigung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Mietminderung Wohnungseigentümer Veränderung Jahresabrechnung Telefonwerbung Makler Teilungserklärung Eigentümerversammlung Verwalter Garage Eigenbedarfskündigung Beschluss Abmahnung Beirat Organisationsbeschluss Sondereigentum Abschleppen Schimmel Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Wurzeln Kurioses Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Treppenlift Anfechtungsklage Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!