Detailansicht Urteil
Kein allgemeines Besichtigungsrecht des Vermieters; §§ 535, 307 BGB; Art. 13, 14 GG
AG Coesfeld, AZ: 6 C 83/08, 12.11.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 135/13, 03.04.2014
-
AG Hamburg-Mitte, AZ: 49 C 513/05, 23.02.2006
-
AG Saarbrücken, AZ: 4 C 365/04, 22.12.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag Besichtigungsrecht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop generelles allgemeines besonderer Anlass ohne besonderen Wohnungsbesichtigung Mangel Mängel Grund
Ähnliche Urteile
- Keine eigenmächtige Ahndung von Parkverstößen durch PARKcontrol24 Ltd.; §§ 1004, 823 BGB
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Kurioses Beschluss Nachbarrecht Veränderung Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Wurzeln Miete Makler Nutzungsentschädigung Treppenlift Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Wohnungseigentümer Kündigung Schimmel Protokoll Mietminderung Beirat Teilungserklärung Einstimmigkeit Verwalter Anfechtungsklage Telefonwerbung Gegenabmahnung Tierhaltung Organisationsbeschluss Abschleppen Sondereigentum Garage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
