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Der nachträgliche Wegfall der Abgeschlossenheit von Sondereigentum zu Gemeinschaftseigentum berührt Bestand und Umfang des in der Teilungserklärung ausgestalteten Wohnungseigentums nicht (BGHZ 146, 24); §§ 1 Abs. 5, 7 Abs. 3 WEG
OLG München, AZ: 34 Wx 3/14, 31.03.2014
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Keywords: Abgeschlossenheit Grundbucheintragung Sondereigentum Sondernutzungsrecht Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Veränderung Vereinbarung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop WOhnungseigentümergemeinschaft Notar
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