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Der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter ist grds. eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO vollstreckt wird; §§ 45 Abs. 3 WEG; 887, 888 Abs. 1 ZPO
OLG Köln, AZ: 2 W 201/97, 02.03.1998
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Das BayObLG geht in der einzig bisher bekannten Entscheidung inzidenter davon aus, dass auch ein Scheinverwalter oder sogenannter faktischer Verwalter, der ohne wirksame Verwalterbestellugn jahrelang die Verwaltertätigkeit ausgeübt hat, ebenfalls zur Erstellung der Jahresabrechnung verpflichtet ist.
Verbundene Urteile
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BayObLG München, AZ: BReg 2 Z 142/87, 15.11.1988
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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