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Stimmrechtsverbot des § 25 Abs. 5 WEG gilt auch für einen gegen den Verband klagenden Wohnungseigentümer
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 85/13, 06.12.2013
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Keywords: Stimmrechtsverbot Stimmrechtsausschluss rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Prozess Aktivprozess Klagegegner Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage analogie
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