Detailansicht Urteil
sondernutzungsberechtigtes Gartengrundstück in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
AG Bottrop, AZ: 20 C 52/11, 15.03.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Wohnungseigentümer Miteigentümer Eigentümer Sondereigentum sondernutzungsberechtigten Gartengrundstück Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Entfernung Errichtung Gartenlaube Zaun bauliche Veränderung Maße überschritten Überschreitung Zustimmung zustimmen Größe Beeinträchtigung Erscheinungsbildes Gemeinschaftsordnung Teilungserklärung § 22 WEG 43 91 91 a ZPO 711
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung; § 10 Abs. 2 WEG
- Protokollierungsklausel gilt nicht, wenn nur ein Eigentümer an der Versammlung teilnimmt
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Garage Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Verwalter Treppenlift Makler Nutzungsentschädigung Schimmel Beschluss Eigentümerversammlung Kündigung Mietminderung Tierhaltung Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Abschleppen Teilungserklärung Wirtschaftsplan Nachbarrecht Abmahnung Veränderung Miete Arzthaftung Kurioses Gemeinschaftseigentum Beirat Protokoll Gegenabmahnung Verkehrsunfall Jahresabrechnung Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!