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Beseitigungsanspruch baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums
AG Bottrop, AZ: 20 C 51/10, 24.02.2011
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Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft Wohnanlage Miteigentümer Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen Veränderung Gemeinschaftseigentum Gemeinschaftsgrundstück Sondernutzungsrecht Entfernung Beseitigung § 43 WEG 22 14 1004 BGB bauliche Veränderung Zustimmung aller optische Beeiträchtigung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Eingriff Beschädigung intensivere Nutzung bauliche Substanz
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- Bei Unterlassungsansprüchen wegen baulicher Veränderungen müssen alle Wohnungseigentümer beteiligt werden; § 48 WEG
- Bei Umfirmierung von Einzelfirma in GmbH Verwalterneuwahl erforderlich; § 27 WEG
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