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Gebäudeversicherung muss bei verschuldetem Wasserschaden unter Wohnungseigentümern vorrangig in Anspruch genommen werden/Kein Anspruch gegen Miteigentümer aus § 906 BGB analog
AG Oberhausen, AZ: 34 C 110/13, 08.07.2014
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung entspricht der Rechtsprechung des BGH (V ZR 62/06 und VIII ZR 28/04). Eine aktuelle Entscheidung des BGH (V ZR 230/12), die zu einer analogen Anwendung des § 906 BGB gelangt und für Verwirrung auch im vorliegenden Verfahren sorgte, steht dazu nicht im Widerspruch, weil die Interessenlage und Parteistellung eine völlig andere war.
Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 62/06, 11.10.2006
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 28/04, 03.11.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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- Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan können als künftige Leistungen gem. § 258 ZPO eingeklagt werden / Keine Aufrechnung mit Hausgeld; §§ 28 WEG; 258 ZPO
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- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
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