Detailansicht Urteil
Mieter darf Vermieter aus der Wohnung werfen; §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 535, 543 Abs. 1, 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 289/13, 04.06.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Rauswurf Besitz Eigentum Mieter Vermieter Besichtigungsrecht sachlich gerechtfertigter Grund Wohnungsbesichtigung
Ähnliche Urteile
- Zur Nutzungsentschädigung des Vermieters nach verspäteter Rückgabe der Mietsache durch den Mieter; § 546a BGB
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan können als künftige Leistungen gem. § 258 ZPO eingeklagt werden / Keine Aufrechnung mit Hausgeld; §§ 28 WEG; 258 ZPO
- Zum Anspruch auf erstmalige Herstellung des geschuldeten Zustandes in einer Eigentümergemeinschaft; §§ 21 Abs. 8 WEG; 242 BGB
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Nachbarrecht Organisationsbeschluss Beschluss Mietminderung Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Protokoll Verkehrsunfall Schimmel Abschleppen Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Abmahnung Garage Miete Veränderung Nutzungsentschädigung Kündigung Treppenlift Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Telefonwerbung Arzthaftung Verwaltungsbeirat Beirat Makler Kurioses Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Wurzeln Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!