Detailansicht Urteil
Bei formunwirksamen Schenkungsvertrag muss der beschenkte nur die Leistungsbewirkung beweisen;§§ 812, 518 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 150/11, 11.03.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schenkung formunwirksamkeit rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop Beschenkter Rückforderung ohne Rechtsgrund Darlehn DaRLEHEN Leistungskondiktion Beweislast
Ähnliche Urteile
- Keine eigenmächtige Ahndung von Parkverstößen durch PARKcontrol24 Ltd.; §§ 1004, 823 BGB
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Arzthaftung Beirat Eigenbedarfskündigung Miete Kündigung Mietminderung Beschluss Teilungserklärung Protokoll Anfechtungsklage Tierhaltung Verwaltungsbeirat Garage Veränderung Verwalter Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Wurzeln Kurioses Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Telefonwerbung Treppenlift Jahresabrechnung Makler Verkehrsunfall Abmahnung Nutzungsentschädigung Schimmel Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
