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Mangel, der 5 % der Kaufpreissumme übersteigt, ist als wesentlich anzusehen, § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 94/13, 28.05.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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