Detailansicht Urteil
falsche Abrechnung einzelner Positionen der Betriebskosten kein formeller Mangel
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 240/10, 18.05.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Betriebskostenabrechnung Falschabrechnung Mieter Vermieter Mietvertragsparteien pauschal formellen Gründen Betriebskosten äußern Vorauszahlungen Sollzahlung Istzahlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
formelle Mängel materielle Mängel inhaltliche Kostenposition Abrechnung Nachforderung
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Arzthaftung Teilungserklärung Tierhaltung Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Wurzeln Abmahnung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Gegenabmahnung Verkehrsunfall Protokoll Makler Treppenlift Verwalter Beschluss Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Kündigung Mietminderung Miete Schimmel Einstimmigkeit Garage Eigentümerversammlung Kurioses Beirat Abschleppen Sondereigentum Veränderung Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!