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Fehlerhafte Protokollierung führt zur Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 24/14, 16.10.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: WEG Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Beschlussanfechtung Verwalter Eigentümerversammlung Anfechtung Protokoll Protokollierung Form Formfehler fehlerhafte Protokollierung Verschulden Haftung Verwalterhaftung Teilungserklärung Regelung Eigentümer Wohnungseigentümer Versammlung Wohnungseigentümerversammlung Protokollierungsklausel Verletzung Vertragspflichten Unterschrift
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- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
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